Gruppenvertrag für Kammermitglieder mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Dies gilt insbesondere auch für Mitglieder, die bisher bereits bei der DKV versichert sind.
Vorteile des Gruppenversicherungsvertrages sind:
- günstigere Beiträge
- sofortiger Versicherungsschutz (keine Wartezeiten)
- Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme bei speziellen Tarifen
- Einbeziehung von Familienangehörigen
Das umfangreiche Tarifangebot der DKV enthält neben der Krankheitskostenvollversicherung für ambulante zahnärztliche und stationäre Behandlung auch Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, auch im Bezug auf die Pflegeversicherung und das Krankenhaustagegeld
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
DKV Deutsche Krankenversicherung
Direktion Firmen - und Verbandsgeschäft
50594 Köln
Frau Heike Thomi
Tel.: 0221/578- 24 23
Fax: 0221/578- 21 15
Email: heike.thomi@dkv.com