Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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BA-/MA-Studiengänge Architektur

1. Die Einführung von neuen Hochschulabschlüssen als Bachelor BA oder Master MA ist für die Fachrichtung Architektur seit 1998/1999 aktuell.

Mit der Einführung neuer Studienabschlüsse werden folgende Absichten verfolgt, die bei der Bewertung unterschiedlicher Studienmodelle zu berücksichtigen sind:

  • Verkürzung der Studienzeiten, früherer Berufseintritt
  • Reform von Studieninhalten
  • internationale Kompatibilität und Anerkennung
  • größere Flexibilität der Studenten
  • mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen

2. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hatte gemeinsam mit den Architektenkammer Saarland und Hessen bereits im Juni 2000 alle Fachhochschulen zu einem Gespräch nach Mainz eingeladen, um Einschätzungen und Erfahrungen auszutauschen.

Bei der Abschätzung von Chancen und Risiken der neuen Studiengänge waren bildungs- und hochschulpolitische Zielsetzungen, wirtschafts- und finanzpolitische Aspekte mit berufs(-feld)spezifischen Anforderungen abzugleichen. Zu vermeiden war und ist, daß in Hochschulen und Politik realitätsfern diskutiert wird.

Grundlage der Aussprache war ein Diskussionspapier (Stand Juni 2000).
In der Aussprache wurden einvernehmlich Kurzstudiengänge mit Bachelorabschluß in der Fachrichtung Architektur - entsprechendes gilt für Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung - als ungeeignet abgelehnt.

Es wurde verabredet, daß die Hochschulen ihre Position intern diskutieren und die Berufspraxis/Architektenkammer informieren.
Eine Änderung der Position von einzelnen Architekturfachbereichen der Fachhochschulen ergab sich nach einer Dekanekonferenz in Erfurt im November 2001.

3. In einem Gespräch mit Wissenschaftsminister Zöllner wurde am 24. Oktober 2001 die Problematik der BA-/MA-Abschlüsse für die Fachrichtung Architektur erörtert. Es konnte Verständnis bei Minister Zöllner erzielt werden, daß für die Fachrichtung Architektur insbesondere im Hinblick auf die europäische Architektenrichtlinie zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen ein achtsemestriges Studium als Mindestvoraussetzung zu bevorzugen ist.

Es wurde verabredet, eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Wissenschaftsministerium, Hochschulen und Architektenkammer einzuberufen, um ein Modell für einen Bachelorstudiengang zu entwickeln.

Die erste Sitzung des Arbeitskreises fand am 08. April 2002 im Wissenschaftsministerium statt.

Am 11. April 2002 war in einem Werkstattgespräch unter Beteiligung der EUROKA-Kammern, Vertretern der zuständigen Ministerien des Saarlandes, Rheinland-Pfalz und Lothringen sowie der Fachhochschulen Saarbrücken, Trier, Koblenz, Mainz, Kaiserslautern die Neustrukturierung der Architektenausbildung Gegenstand eines internationalen Meinungsaustausches.

4. Für die Bewertung und Praxistauglichkeit von Studiengängen und Studienabschlüssen in der Fachrichtung Architektur sind inzwischen die Möglichkeiten der internationalen beruflichen Freizügigkeit, d.h. Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsverkehr maßgebend.

Sowohl die bisherige EU-Architektenrichtlinie (85/384 EWG), die nach 17jähriger Diskussion 1985 zustande gekommen war, als auch der neue Richtlinienentwurf für eine Harmonisierung der Anerkennung von Berufsqualifikation (KOM(2002)119 endgültig) sehen für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und sonstigen Befähigungsnachweisen im Bereich der Architektur folgende inhaltliche und formale Mindeststandards vor

  • Artikel 3 der Richtlinie regelt die theoretischen und praktischen Aspekte der Architektenausbildung, die auf eine umfassende Architektentätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung abzielen.
  • Artikel 4 der Richtlinie regelt eine Mindeststudiendauer von
    • vier Studienjahren auf Vollzeitbasis oder
    • mindestens sechs Studienjahren mit dreijährigem Vollzeitstudiengang
  • Als formelle Voraussetzung wird eine Überprüfung der von den Nationalstaaten gemeldeten Abschlüssen durch eine Kommission verlangt (Artikel 7). Die anerkannten Diplome sind zur Zeit in Artikel 11 im einzelnen aufgeführt.

Diese Regelungen zur gegenseitigen beruflichen Anerkennung und beruflichen Freizügigkeit in Europa funktionieren und haben sich bewährt. Sie werden künftig auch für BA-/MA-Abschlüsse Maßstab sein.

5. Das Pro und Contra von sechs- bzw. achtsemestrigen Bachelorstudiengängen läßt sich an folgenden Szenarien beschreiben

Szenarium 1:
Sechssemestriger Bachelorstudiengang mit annähernd 100 %-igem Übergang zum konsekutiven viersemestrigen Masterstudiengang.

Ergebnis:
Ingesamt zehnsemestriges Studium - Erreichung der europäischen und internationalen Standards für eine berufliche Anerkennung;
Verlängerung der Regelstudienzeit um zwei Semester.

Szenarium 2:
Sechssemestriger Bachelorstudiengang (Studieninhalte breit angelegt, mit Entwurf) als erster berufsqualifizierender Abschluß (Bachelor of architecture), Weiterstudium von 10 % bis 30 % der Absolventen im weiterführenden viersemestrigen Masterstudiengang.

Ergebnis:
Rund zwei Drittel der Architekturstudenten verbleiben beim Bachelorabschluß. Diese Ausbildung ist nach allgemeiner Auffassung der Berufspraxis nicht hinreichend berufsqualifizierend und würde zu einer Großzahl von minder/einseitig qualifizierten, schlecht bezahlten „akademischen Bauzeichnern“ in Planungsbüros führen. Nicht EU-binnenmarkttauglich, Erwartung, daß nach sechssemestrigem Bachelorhochschulabschluß die Absolventen eine Planvorlageberechtigung nach LBauO fordern und politisch durchsetzen (vergleichbar: Bauingenieure, Bautechniker, Handwerksmeister).

Rund ein Drittel wird mit Masterabschluß eine hohe berufliche Qualifikation als Generalist oder in der Spezialisierung bei späterem Berufseintritt erreichen.

Szenarium 3:
Achtsemestriges Bachelorstudium, ausgerichtet an EU-Richtlinie. Zweisemestriges Masterstudium.

Ergebnis:
Breite berufsorientierte Grund-/Mindestausbildung als Architekt und europäische Freizügigkeit;
zweisemestriger Master als konsekutiver Studiengang ermöglicht Weiterqualifikation zum Beispiel in Meisterklassen (Akademieprinzip) bzw. stärkere Spezialisierung.

6. Mögliche negative Auswirkungen von sechssemestrigen Bachelorstudiengängen auf die Ausgestaltung der Architektengesetze sind zu beachten.

Nachdem sowohl für das Musterarchitektengesetz als auch in Ländergesetzen gegen anderslautende Vorschläge durchgesetzt werden konnte, daß ein vierjähriges Studium als Mindestvoraussetzung für die Planvorlage/selbständige Ausführung der Architektentätigkeit gefordert wird, würde die Akzeptanz eines sechssemestrigen Bachelorstudiums - trotz Hinweis, daß eine Aufnahme in die Architektenkammer damit nicht verbunden sein solle - diesen Erfolg gefährden.

7. Die Architektenkammern müssen davon ausgehen, daß vielfach Architekturfachbereiche gerade an Fachhochschulen aus den verschiedensten Gründen mit einer Neuorganisation des Architekturstudiums den durchgängigen Studiengang zum Diplom aufgeben und sich konsekutiven Studienabläufen zuwenden.

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz hält - wie die anderen Länderkammern - an den Forderungen und Vorgaben des Hochschulrechtes fest, daß ein erster Studiengang berufsqualifizierend als Architekt zu sein hat; dies nicht nur im Sinne des gelten EU-Rechts, sondern insbesondere im Hinblick auf die für die Architektentätigkeit notwendige Breite und frühzeitige Ausbildung sowohl in den gestalterisch-kreativen, technisch-konstruktiven und rechtlich-wirtschaftlichen Bereichen.

8. Als Ergebnis ist festzuhalten:

  • Ein sechssemestriges Studium kann eine Grundausbildung in Architektur wegen der notwendigen frühzeitigen Ausbildung in Gestaltung, Baukonstruktion und Bautechnik, Baubetrieb, Baurecht nicht gerecht werden.
    Die Ausbildung eines „Hochbaubachelors“ kann dann aber kaum einen (EU-anerkannten) Beitrag für ein gesamtheitliches Architekturstudium darstellen.
  • Es bei den kontinentaleuropäischen Nachbarstaaten keine Entwicklung absehbar, die die Mindeststudiendauer für Architekten unter acht Semester auch als berufsqualifizierende Studienabschlüsse anerkennen werden (so daß Ergebnis des o.g. Werkstattgespräches). Deutsche Studiengänge wie zum Beispiel auch der ETH Zürich (vier Semester, ein Praxisjahr, vier Semester) liegen vielmehr mit acht Semestern an der untersten Grenze.
  • Die Organisation des Architekturstudiums ist nicht geeignet, die gegenseitige Positionierung von Fachhochschulen und Universitäten zu klären. Hier ist Gesprächsbedarf zwischen den Hochschulen zu konstatieren.
    Zu befürchten ist, daß sechssemestrige Fachhochschulstudiengänge zu einer Rückentwicklung dieser Hochschulart führen.
  • Die gegenseitige internationale Anerkennung von Berufsabschlüssen über die EU-Richtlinie hinaus, wird entscheidend von der inhaltlichen Ausgestaltung der Studiengänge abhängen.
    Formale Abschlüsse treten eher in den Hintergrund, zumal BA-/MA-Abschlüsse sich qualitativ von Hochschule zu Hochschule/Land zu Land gravierend unterscheiden können. So ist zum Beispiel zu überprüfen, inwieweit das Konzept für Bachelor- und Masterstudiengänge im Fachbereich Architektur der TU Delft den Anforderungen der EU-Richtlinie genügt.
  • Ein Credit point Systems wird als geeignet betrachtet - unabhängig von Diplom oder BA/MA - größere Transparenz und internationale Vergleichbarkeit sowie Kompatibilität herzustellen

.

Entsprechend sind nicht primär formale Abschlüsse zu diskutieren, sondern Studienhalte, Studienorganisation und Praxisbezug.

9. Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz befürwortet, ein achtsemestriges Bachelorstudium als gemeinsames „Mainzer Modell“ von Hochschule und Berufspraxis zu entwickeln. Zu Inhalten und Organisation des Architekturstudiums gilt es

  • gestalterische, entwurfliche Potentiale zu entwickeln,
  • technisch-konstruktive, rechtliche und bauwirtschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln,
  • internationale Anerkennung zu gewährleisten,
  • Regelstudienzeit und tatsächliche durchschnittliche Verweildauer in Übereinstimmung zu bringen,
  • hinreichender Praxisbezug zu sichern,
  • Bedeutung von Architektur im gesellschaftlich-kulturellen und wirtschaftlichen Kontext herauszuarbeiten.
  • Frühzeitige, einseitige Schwerpunktbildungen mit zwangsläufig (noch) rudimentären Studieninhalten in Bachelorkurzstudiengängen von sechs Semestern können den Anspruch des Arbeitsmarktes, der Bauherren/Verbraucher sowie von Gesellschaft und Wirtschaft nicht gerecht werden.
  • Diese Überlegungen sind verstärkt in die Arbeit von ASAP einzubringen und als Kriterien für Evaluierungen von Studiengängen zu berücksichtigen.

Mainz, 16. Mai 2002

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