Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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Erfolgreich: VI. HOAI-Novelle von Bundesregierung verabschiedet

Bei der notwendigen Modernisierung der HOAI ist eine entscheidende Etappe erfolgreich bewältigt worden. Nach 13 Jahren der Forderungen, Gutachten, Diskussionen hat die Bundesregierung die VI. Novelle verabschiedet. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Handlungsbedarf war seit der V. Novelle 1996 mit den Forderungen nach Vereinfachung, Ablösung der Honorargrundlage von den Baukosten und mehr Vertragsfreiheit gegeben. Gleichzeitig haben sich die europarechtlichen Vorgaben für Honorarordnungen wesentlich verändert. Nicht zuletzt hinkten die Honorarsätze den gestiegenen Kosten in den Planungsbüro immer mehr hinterher. Nachdem zwischenzeitlich sogar eine völlige Streichung der HOAI durch Wirtschaftsminister Clement in die Diskussion gebracht worden war, wurde hart, doch stets sachlich um Erhalt und zukunftsorientierte Fortschreibung der Honorargrundlagen von Architekten und Ingenieuren gerungen.

Die nun verabschiedete HOAI-Novelle kann sicher als Erfolg der Kammern der Architekten und Ingenieure mit deren starker Unterstützung durch die Berufsverbände betrachtet werden. Eine Mobilisierung der Mitglieder u.a. auch in Form einer Petition zeigte, dass einer Deregulierung und Liberalisierung fern ab aller Lebens- und Bauerfahrungen sowie sachlich-fachlicher Notwendigkeiten Paroli geboten werden kann. Nach vehementen Protesten von öffentlichen und privaten Bauherren bis hin zu Baurechtlern gegen einen ersten Referentenentwurf ist beim Verordnungsgeber wieder Vernunft eingekehrt. So bleiben die Anwendungsbreite mit allen Leistungsphasen und die bisherigen Baukostentabellenendwerte der HOAI erhalten.

Zielgerichtete Zusammenarbeit auf Landesebene

Wenn auch die seit ihrem Bestehen 1976 nun zum sechsten Mal überarbeitete HOAI in bestimmten Punkten wie zum Beispiel die Berücksichtigung der anrechenbaren Bausubstanz der Honorarfindung Schwächen aufweist, können Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner insgesamt doch zufrieden sein.
Zutreffend weist der Bundesbauminister darauf hin, dass die HOAI inhaltlich weiterentwickelt werden muss. Die geäußerte Dialogbereitschaft des Ministers zeigt, dass die Diskussion um und die Arbeit an einer praxisgerechten HOAI noch nicht zu Ende ist. Dennoch ist es gelungen, eine europarechtsfähige Honorarordnung über alle Klippen hinweg im Kern zu stärken. Dank des gemeinsamen Einsatzes mit den Bundesländern ist es noch gelungen, das Recht auf Abschlagszahlungen aufrecht zu erhalten. Nicht zuletzt leistet die zehnprozentige Anhebung der Honorare einen Beitrag zur Stabilisierung der betriebswirtschaftlichen Situation der Architekten.Zu diesem positiven Ergebnis haben sicher auch die Kontakte auf Landesebene zwischen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz und dem federführenden Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Finanz- und Bauministerium sowie den Landtagsfraktionen beigetragen.

Vertragliche Übergangsregelung

Nun gilt es, die neuen Regelungen umzusetzen und in Verhandlungen mit den privaten und öffentlichen Bauherren zu berücksichtigen. Die von der Architektenkammer angebotenen Orientierungshilfen zum Abschluss eines Architektenvertrages sehen eine vertragliche Übergangslösung folgendermaßen vor: „Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Honorarordnung. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Leistungen, die nach dem Inkrafttreten einer neuen HOAI, frühestens jedoch vier Monate nach Vertragsabschluss, erbracht werden, nach den ab diesem Zeitpunkt geltenden Honorartafeln honoriert werden. Die in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsätze, um die das vereinbarte Honorar die Mindestsätze überschreitet, bleiben gültig.“

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Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Postfach 1150 • 55001 Mainz • Tel. ++49 (0) 6131 / 99 60-0 • Fax ++49 (0) 6131 / 61 49 26 • E-Mail: info@akrp.de • Internet: www.diearchitekten.org

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