Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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Weniger Bürokratie durch freiberufliche Brandschutzsachverständige

Nach der Landesbauordnung sind freiberuflich tätige Architekten als staatlich anerkannte Brandschutzsachverständige berechtigt, im Auftrag von Bauherren Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren und die Bauüberwachung zu übernehmen. Früher wurde diese Aufgabe ausschließlich von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen.

Die neue Regelung, welche die Sicherstellung des Brandschutzes durch externe Sachverständige ermöglicht, kann Bauherren mehr Flexibilität, Zeitgewinn und Gebührenersparnis bei der Realisierung von Bauvorhaben bringen. Bei größeren Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren und im Freistellungsverfahren verlangt die neue Landesbauordnung die Einschaltung von Sachverständigen für den baulichen Brandschutz.

Über die folgende Suchmaske erhalten Sie eine Liste mit denjenigen Mitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die sich erfolgreich zum "Sachverständigen für den baulichen Brandschutz" weitergebildet haben.

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Kontaktadresse

Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Postfach 1150 • 55001 Mainz • Tel. ++49 (0) 6131 / 99 60-0 • Fax ++49 (0) 6131 / 61 49 26 • E-Mail: info@akrp.de • Internet: www.diearchitekten.org

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