Liste der auswärtigen Berufsangehörigen und auswärtigen Berufsgesellschaften
Aufgrund des Architektengesetzes Rheinland-Pfalz (ArchG) (PDF, 135 KB) vom 16. Dezember 2005, § 10, wird bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ein Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen und der auswärtigen Berufsgesellschaften geführt, die in Rheinland-Pfalz ihre Leistungen aufgrund der Architektenrichtlinie (85/384 EWG) und der Diplomrichtlinie (89/48 EWG) vom europäischen Ausland her aus ausüben. Über die nachstehende Suchmaske haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Personen und Gesellschaften zu finden.
Bitte beachten Sie: Diese Personen und Gesellschaften sind nicht Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, sondern Mitglieder ihrer jeweiligen Heimatkammer, bzw. werden in ihrem Heimatland in einem Architektenverzeichnis geführt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte jeweils an diese Kammer, bzw. an das entsprechende Verzeichnis. Eine Auflistung der europäischen Architektenkammern und Architektenverzeichnisse finden Sie auf den Internetseiten des Europäischen Architektenverbandes ACE.