Was tut eigentlich ein Stadtplaner? -
und wie finde ich den "richtigen"?
Die Arbeit des Stadtplaners
Bummeln muss geplant sein.
Stadtplaner bringen Arbeit, Wohnen und entspannende Freizeit zusammen.
Stadtplanerinnen und Stadtplaner sind eine eigenständige Berufsgruppe, die insbesondere städtebauliche Planungen erarbeitet.
"Stadt braucht Stadtplaner", um die zum Teil konkurrierenden Ansprüche an den öffentlichen und privaten Raum aus Wohnen und Arbeiten, Kultur und Freizeit, Verkehr, Ver- und Entsorgung zu analysieren und darauf aufbauend Lösungen aufzeigen zu können.
Schwerpunkte der Arbeit sind meist kommunale Planungen zur Stadt- und Ortsentwicklung, die nachfolgende rechtliche Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungspläne und und die darauf aufbauende Objektplanung zur Umsetzung städtebaulicher Leistungen.
Tätigkeitsfelder in der Stadtplanung sind insbesondere:
Formelle Planungen nach gesetzlichen Vorgaben:
- Raumordnungen- und Landesplanungen
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne/Vorhabenbezogene Bebauungspläne
- Vorbereitende Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Sonstige Satzungen
Informelle Planungen:
- Stadt- und Ortsentwicklungsplanungen
- Städtebauliche Rahmenpläne
- Objektbezogene Entwicklungspläne
Anbauten - sollen sich in Größe und Form dem Hauptgebäude anpassen.
Fassadengliederung - wichtig ist die vertikale Ordnung und Ausrichtung von Fassadenöffnungen.
Objektplanungen:
- Gestaltung von Straßen und Plätzen
- Gestaltung des privaten Wohnumfeldes
- Erläuterungen zu Gestaltungssatzungen
- Stadtgestalterische Beratung bei Einzelprojekten
Sonstige gutachterliche Planungen und Beratungen:
- Fachbeiträge im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Standortuntersuchungen
- Beratung von Kommunen und Investoren
- Öffentlichkeitsarbeit
- Interdisziplinäre Koordination und Projektsteuerung
Weitere Informationen zum Arbeitsspektrum der Stadtplaner im Internet sind auf den Seiten der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL) abrufbar.
Das Stadtplanerhonorar
Das Honorar des Stadtplaners unterliegt, wie die Vergütung der übrigen Fachgruppen der Architekten (Hochbauarchitekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten) und das vieler anderer freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie regelt klar und für beide Seiten verbindlich anhand von Bauaufgabe, Schwierigkeitsgrad und Bausumme den Preis.
Wie finde ich "meinen" Stadtplaner?
"Einmal im Leben.." das gilt zumindest für viele private Bauherren. Die Entscheidung für einen Stadtplaner ist aber auch für gewerbliche und kommunale Investoren ein wichtiger Schritt. Umso wichtiger ist es, den Stadtplaner zu finden, der die eigenen Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen kann.
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bietet interessierten Bauherren daher Adressdaten an, die auch Tätigkeitsschwerpunkte berücksichtigen. Aus einer eigens dafür angelegten Datenbank werden die Stadtplaner herausgefiltert, die sich in einer bestimmten Region mit dem Thema, das den Bauherren interessiert, bereits beschäftigt haben. Einige Stadtplaner präsentieren sich auch bereits im Internet auf eigenen Homepages.
Rat und Hilfe
Bei Fragen zu Stadtplanerverträgen und zu Honorarrechungen berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz Kammermitglieder und deren Bauherren. Dazu benötigt sie Kopien der Vertragsunterlagen. Sollte es notwendig werden, kann hier auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Frau Ass. jur. Henrike Hink
Postfach 11 50
55001 Mainz
vormittags von 9.00 - 12.00 Uhr:
Telefon 06131/99 60 12
Telefax 06131/61 49 26
E-Mail: hink@akrp.de