Was tut eigentlich ein Landschaftsarchitekt? -
und wie finde ich den "richtigen"?
Die Arbeit des Landschaftsarchitekten
Frei(t)räume schaffen:
Höfe, Gärten, Teiche, Dachterrassen - Landschaftsarchitekten gestalten Erholung.
Landschaftsarchitekten als planen Freiräume. Sie schaffen und gestalten Lebensräume für Menschen, Tieren und Pflanzen. Sie formen das Pendant zur architektonisch gebauten Umwelt und tragen zum Ausgleich zwischen Technik, Kultur und Natur bei. Sie "übersetzen" die Ansprüche des Menschen an die Umwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Parks, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, Hausgärten etc.) in realisierbare und umweltverträgliche Konzepte.
Der Schutz der natürlichen Ressourcen, die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit und Schönheit stellen eine der wichtigsten Aufgaben des Landschaftsarchitekten dar. Immer mehr Bedeutung gewinnen dabei Modelle zur Schadensbegrenzung und aktiven Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft und zum Schutz der natürlichen Ressourcen, d. h. vorbeugender Umweltschutz.
Ständiger Begleiter ist hierbei die Pflanze, entweder als Bestandteil der Natur oder als Gestaltungselement. Durch das Wachstum der Pflanzen bedingt, kommen Gärten und Parks anders als die Gebäude in ihrer vollen Schönheit erst oft nach Jahren zur Geltung.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Grünflächen- und Gartengestaltung
- Planung von Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
- Plätze und Fußgängerzonen
- Pflege- und Entwicklungsplanung
- Landschaftspflegerische Begleitplanung
- Natur- und Landschaftsschutz; Biotop- und Artenschutz
- Landschafts- und Grünordnungsplanung
- Unweltverträglichkeitsprüfung Gartendenkmalpflege
- Lokale Agenda und Moderationen, Dorferneuerungen
Weitere Informationen zum Arbeitsspektrum der Landschaftsarchitekten im Internet sind auf den Seiten des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) abrufbar.
Lebensqualität im grünen Bereich.
Außenanlagen, Parks, Biotope: Landschaftsarchitekten gestalten den Freiraum.
Das Landschaftsarchitektenhonorar
Das Honorar des Landschaftsarchitekten unterliegt, wie die Vergütung der übrigen Fachgruppen der Architekten (Hochbauarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner) und das vieler anderer freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie regelt klar und für beide Seiten verbindlich anhand von Bauaufgabe, Schwierigkeitsgrad und Bausumme den Preis.
Wie finde ich "meinen" Landschaftsarchitekten?
"Einmal im Leben.." das gilt zumindest für viele private Bauherren. Die Entscheidung für einen Landschaftsarchitekten ist aber auch für gewerbliche und kommunale Investoren ein wichtiger Schritt. Umso wichtiger ist es, den Landschaftsarchitekten zu finden, der die eigenen Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen kann.
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz bietet interessierten Bauherren daher Adressdaten im Internet an, die auch Tätigkeitsschwerpunkte berücksichtigen. Aus einer eigens dafür angelegten Datenbank werden die Landschaftsarchitekten herausgefiltert, die sich in einer bestimmten Region mit dem Thema, das den Bauherren interessiert, bereits beschäftigt haben. Einige Landschaftsarchitekten präsentieren sich auch bereits im Internet auf eigenen Homepages.
Grüne Oasen in der Stadt: Dachterrassen.
Rat und Hilfe
Bei Fragen zu Landschaftsarchitektenverträgen und zu Honorarrechungen berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz Kammermitglieder und deren Bauherren. Dazu benötigt sie Kopien der Vertragsunterlagen. Sollte es notwendig werden, kann hier auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Frau Ass. jur. Henrike Hink
Postfach 11 50
55001 Mainz
vormittags von 9.00 - 12.00 Uhr:
Telefon 06131/99 60 12
Telefax 06131/61 49 26
E-Mail: hink@akrp.de