Was tut eigentlich der Architekt -
und wie finde ich den "richtigen"?
Die Arbeit des Architekten
So ein Plan für mein Einfamilienhaus ist doch schnell gezeichnet, was tut eigentlich der Architekt? Diese Frage stellen sich viele Bauherren, weil sie die vielfältigen Abläufe beim Bauen (noch) nicht genau kennen.
Beim Planen und Realisieren eines Hauses müssen die unterschiedlichsten Wünsche und Erfordernisse gegeneinander abgewogen werden. Der fertige Plan bringt zum Ausdruck, wie Zielkonflikte, die aus den Wünschen des Bauherren, seinem Finanzierungsrahmen, der Lage und Beschaffenheit seines Baugrundstückes, dem Bebauungsplan, dem von Bund und Ländern geschaffenen Baurecht, dem Nachbarschaftsrecht, dem Natur- und Landschaftsschutz und den kommunalen Bestimmungen (die Liste könnte weiter fortgesetzt werden) gelöst wurden. Die fertig gezeichneten Pläne sind also nicht alles und noch nicht einmal der überwiegende Teil der Architektenleistung. Sie beginnt viel früher und reicht sehr viel weiter:
Alles beginnt mit der sogenannten "Grundlagenermittlung". In der "Vorplanung" werden die Ergebnisse der Grundlagenermittlungen mit den Wünschen des Bauherren in Einklang gebracht. Haben sich dann die künftigen Eigentümer für einen Entwurf entschieden, so beginnt die "Entwurfsplanung" mit der stufenweisen Durcharbeitung der Baupläne. Im vierten Schritt geht es an die "Genehmigungsplanung". Liegt die Genehmigung vor, beginnt die "Werkplanung", in der wesentliche Details für die ausführenden Firmen gezeichnet werden. Jetzt erst kann der Bau beginnen. Während der Bauleitung,steuert und kontrolliert der Architekt objektnah Bauablauf und -fortschritt.
Kostengünstiges Bauen setzt Kostensensibilität bei Bauherrn und Architekt während der gesamten Planungs- und Ausführungsphase voraus. Stufenweise werden in Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenanschlag die Baukosten vom Architekten konkretisiert. Mit der ständigen Kostenkontrolle bleiben die Baukosten in jeder Phase beeinflussbar. Um unter dem Zeichen des kostensparenden Bauens verläßliche Planungsgrundlagen zu sichern und Entscheidungen über Alternativlösungen auch mit Kostendaten auszustatten, haben die Architektenkammern der Länder das Deutsche Baukosteninformationszentrum geschaffen. Hier können vom Architekten Kostenwerte vergleichbarer Projekte aus der gesamten Bundesrepublik abgerufen werden.
Das Architektenhonorar
Das Honorar des Architekten unterliegt, wie die Vergütung der Rechtsanwälte und Notare, der Ärzte, der Steuerberater und anderer Freier Berufe einer Honorarordnung, der "HOAI" (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen).
Wie finde ich "meinen" Architekten?
"Einmal im Leben.." das gilt für die meisten Bauherren. Umso wichtiger ist es, den Architekten zu finden, der die eigenen Wünsche und Vorstellungen am besten umsetzen kann. Mehr...
Rat und Hilfe
Bei Fragen zu Architektenverträgen und zu Honorarrechungen berät die Architektenkammer Rheinland-Pfalz Kammermitglieder und deren Bauherren. Dazu benötigt sie Kopien der Vertragsunterlagen. Sollte es notwendig werden, kann hier auch ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Frau Ass. jur. Henrike Hink
Postfach 11 50
55001 Mainz
Telefon 06131/99 60 12
Telefax 06131/61 49 26
e-mail: hink@akrp.de
vormittags von 9.00 - 12.00 Uhr