Klare Regelung für Honorare
Bauherren, die sich von einem Architekten ein Haus entwerfen lassen wollen, müssen dies aufgrund einer gesetzlichen Honorarordnung für Planer tun. Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen - HOAI - gibt durch ihre Mindest- und Höchstsätze eindeutige Grenzen für die Vergütung von Planungsleistungen vor. Gleichzeitig gibt die Beschreibung der Leistungen Hinweise für den Leistungsumfang eines Architekten, den er in einem erfolgsorientierten Werkvertrag zu erbringen hat.
Die Honorare für Architektenleistungen machen bei neu zu errichtenden Eigenheimen ca. 10-12 % der anrechenbaren Baukosten aus, wobei bei höheren Bausummen der prozentuale Anteil stetig zurückgeht. Bei Baumaßnahmen in oder an bestehenden Gebäuden, z.B. Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen oder -setzungen, hat der Architekt einen erhöhten Planungsaufwand, der duch Honorarzuschläge abgegolten wird. Dadurch kann sich bei solchen Baumaßnahmen der Honoraranteil des Architekten auf ca. 13-15 % der anrechenbaren Baukosten erhöhen.
Von den ersten Gesprächen mit dem Bauherren zur Klärung von dessen Wohnbedürfnissen, Flächenbedarf und vielem anderem an, über Planung, Baugenehmigung, Auswahl und Beauftragung der Handwerker bis hin zur Überwachung der Bauausführung ist der Architekt bei einem Einfamilienhaus im Durchschnitt 12 Monate mit dem Bauvorhaben befasst. Dabei hat er nicht nur die baurechtlichen Voraussetzungen mit dem Bauamt zu klären, sondern im Durchschnitt 12 bis 20 Handwerker zu koordinieren und zu kontrollieren. Dass dies keine leichte Aufgabe ist, weiß ein jeder.
Die Honorare für die arbeitsintensive und zeitaufwändige Planung sind im Vergleich zur steuerlichen Belastungen einerseits (der Grunderwerbssteuer von 3,5 % und der Mehrwertsteuer von 19 %), und Vergütungen der Notare für eine Beurkundung (bei Immobiliengeschäften rund 1 %) oder Vermittlungshonoraren von Maklern (etwa 5 %) eine vergleichsweise kostengünstige Leistung.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist im Buchhandel erhältlich oder kann im Internet unter www.hoai.de eingesehen werden. sie auch kann bei der AKD GmbH (Internet: www.akd-rp.de, E-Mail: info@akd-rp.de), Frau Gruber, Hindenburgplatz 2-6, 55118 Mainz, Telefax 06131 / 61 49 26, gegen Kostenerstattung angefordert werden.