Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist an verschiedene gesetzlich geregelte Voraussetzungen gebunden. In der Regel an ein Studium im entsprechenden Fachbereich, eine mindestens zweijährige Berufspraxis und einen Wohn- oder Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz. Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen ’Architekt/Architektin’, ’Innenarchitekt/Innenarchitektin’, ’Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin’ und ’Stadtplaner/Stadtplanerin’ zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist die Bauvorlageberechtigung gemäß LBauO (§ 64).

Diejenigen, die die Mitgliedschaft erwerben möchten, stellen dazu einen Antrag. Ein Antragsformular können Sie von dieser Seite ebenso herunterladen wie die zugehörigen "Hinweise zur Antragstellung" und weitere Informationen.

Der Antrag wird dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt. Der Eintragungsausschuss ist ein mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Gremium, das überprüft, ob die Voraussetzungen für einen Eintrag als Architekt/Architektin, Innenarchitekt/Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin vom Antragsteller/in erfüllt werden. Eingetragen werden können natürliche Personen als freiberuflich Tätige, Angestellte und Beamtete sowie GmbHs. Die bei der Antragstellung fällige Gebühr richtet sich nach den näheren Umständen der Eintragung und ist in einer Gebührenordnung festgelegt.

Übersicht:

Antragsteller:

Mitglieder:

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen

Download "Absolventen-Informationen"

kammer-start
Der Abschluss ist geschafft und mit der Diplom-, Bachelor-, Masterurkunde sind Sie Ihrem Berufsziel Architekt (in einer der vier Fachrichtungen [Hochbau-]Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner) ein gutes Stück näher gekommen. Für den Berufseinstieg gibt es jetzt aber noch eine Menge zu beachten. Viele Fragen stellen sich immer wieder, 13 davon hat die Architektenkammer jetzt kurz in einer kleinen Broschüre, die eigentlich eine CD-Hülle ist, beantwortet.
Die Broschüre mit den 13 Fragen kann hier als pdf-Dokument herunter geladen werden:
Download kammer-start Mehr... (PDF, 207 KB)

Die komplette Version mit CD und Broschürenhülle ist kostenlos erhältlich bei der:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Dipl.-Ing. (FH) Georg Stein
Postfach 1150
55001 Mainz
Tel. 06131/99 60-39
Fax 06131/61 49 63
jetzt per E-Mail bestellen Mehr...

Download "Eintragungsantrag"

Antrag auf Eintragung für Personen

Hinweise zur Antragstellung Mehr...

  • Für die Antragstellung laden Sie sich bitte eines der Antragsdokumente herunter,
  • füllen das Formular aus,
  • drucken ihn aus und
  • schicken ihn uns mit den notwendigen Anlagen versehen unterschrieben zurück.
  • Gleichzeitig überweisen Sie bitte den Kostenvorschuss auf das angegebene Konto.

Nach dem Eingang Ihres Antrages bei der Architektenkammer erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Voraussetzung für die Führung der gesetzlich geschützen Berufsbezeichnung bzw. entsprechender Wortverbindungen ist die Eintragung in die Architektenliste. Näheres dazu regelt das Architektengesetz. Mehr... (PDF, 135 KB) (PDF, 135 KB)

Für Fragen steht Ihnen Herr Meinhardt (Tel. 06131/99 60-13, E-Mail: meinhardt@akrp.de) gerne zur Verfügung.

Download Antragsformular als pdf-Dokument Mehr... (PDF, 46 KB)
Download Antragsformular als word-Dokument Mehr...

Download "Tätigkeitsnachweis"

Tätigkeitsnachweis: (Antragstellungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" oder "Landschaftsarchitekt/in")
Download Formular Tätigkeitsnachweis Mehr... (PDF, 1,3 MB)

Tätigkeitsnachweis: (Antragstellungen "Stadtplaner/in")
Download Formular Tätigkeitsnachweis Mehr... (PDF, 949 KB)

Download "Fortbildungsnachweis"

Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis" Mehr... (PDF, 28 KB) (PDF, 28 KB)

Seit dem Inkrafttreten eines novellierten Architektengesetzes vom 16. Dezember 2005 ist vorgesehen, daß in der praktischen Berufstätigkeit nach dem Hochschulexamen und der Eintragung in die Architektenliste die „Teilnahme an dem für die spätere Berufsausübung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen“ notwendig ist (§ 5 Abs. 1 Ziffer 2 ArchG Rheinland-Pfalz). Zum 01. April 2009 ist die Rechtsverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes in Kraft getreten, die die Eintragungsvoraussetzungen näher spezifiziert.
Darin ist festgelegt, dass Absolventen in der Praxis (AiP) im Rahmen des Eintragungsverfahrens Fortbildungsveranstaltungen mit einem Umfang von 64 Unterrichtsstunden nachweisen müssen. Hierzu hat die Architektenkammer Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen erlassen.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Georg Stein, Telefon 06131/9960-39.

Formular zum Nachweis der Fortbildungsverpflichtung gemäß §5 Abs. 1 Ziffer 2 ArchG als pdf-Dokument Mehr... (PDF, 1,05 MB)      

Download "Antrag auf Eintragung für Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften"

  • Für die Antragstellung laden Sie sich bitte eines der Antragsdokumente herunter,
  • füllen das Formular aus,
  • drucken ihn aus und
  • schicken ihn uns mit den notwendigen Anlagen versehen unterschrieben zurück.
  • Gleichzeitig überweisen Sie bitte den Kostenvorschuss auf das angegebene Konto.

Nach dem Eingang Ihres Antrages bei der Architektenkammer erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Für Fragen steht Ihnen Herr Meinhardt (Tel. 06131/99 60-13, E-Mail: meinhardt@akrp.de) gerne zur Verfügung.

Download Antragsformular als pdf-Dokument Mehr... (PDF, 150 KB)
Download Antragsformular als Word-Dokument Mehr...    

Download "Weitere Anträge und Formulare"

  • Antrag auf Erteilung einer EU-Bescheinigung gemäß Richtlinie 2005/36/EG
    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach Richtlinie 2005/36/EG vom 07. September 2005 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Architektengesetz Rheinland-Pfalz vom 16.12.2005 (GVBl. 2005, S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2007 (GVBl. 2007, S. 299) - Wichtige Hinweise für die Antragstellung. Mehr...
    Download Antragsformular als pdf-Dokument Mehr... (PDF, 24 KB)
    Download Antragsformular als Word-Dokument Mehr...
    Download Antragsformular für Nicht-Mitglieder als pdf-Dokument Mehr... (PDF, 24 KB)
    Download Antragsformular für Nicht-Mitglieder als Word-Dokument Mehr...

Bauvorlagebescheinigung: neu für Kammermitglieder

Bauvorlageberechtigung besser vermarkten
Mitmachen, Klarheit schaffen!
Um die Bauvorlageberechtigung als eine der Kernkompetenzen der Architektenschaft herauszustellen, hat die Kammer eine neue Bescheinigung entwickelt. Sie hilft auch den Behörden, sich die Bauvorlageberechtigung nachweisen zu lassen. Mehr...

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen

  • Informationen für Angestellte in der Privatwirtschaft, bzw. im öffentlichen Dienst. Mehr... (PDF, 40 KB)
  • Architektengesetz Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2005 (GVBl. vom 22. Dezember 2005, S. 505). Mehr... (PDF, 135 KB) (PDF, 135 KB)
  • Satzung über eine Berufsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Mehr...
  • Satzung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Mehr...
  • Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes. Mehr... (PDF, 29 KB)
  • Satzung "Grundsätze über Inhalt und Umfang der Fortbildungsmaßnahmen für Absolventen in der Praxis" Mehr... (PDF, 28 KB) (PDF, 28 KB)
  • Gebühren für die Eintragung. Mehr...
  • Mitgliedsbeiträge. Mehr...
  • Versorgungswerk: Bayerische Architektenversorgung. Mehr...
  • Reisekosten- und Entschädigungsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Mehr... (PDF, 16 KB)

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Kontaktadresse

Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Postfach 1150 • 55001 Mainz • Tel. ++49 (0) 6131 / 99 60-0 • Fax ++49 (0) 6131 / 61 49 26 • Internet: www.diearchitekten.org

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