Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Leistungen und Aufgaben

Kammern sind gesetzliche Einrichtungen zur Selbstverwaltung und damit Ausdruck von Entstaatlichung, Entbürokratisierung und Subsidiarität. Parteien und Regierungen auf allen Ebenen, vom Bund über das Land bis zu den Kommunen, erleben die Kammern häufig als unbequeme Kritiker, die sich nicht in irgendeine Parteidisziplin einbinden lassen - eine Unabhängigkeit, die erst durch die Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen möglich ist. Kammern waren und sind auch Zeichen der Emanzipation einer Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat, gestützt durch eine breite Partizipation der Betroffenen. Heute würde man diese Eigenschaften den NGO, Non-Governmental Organizations, zuordnen.

In diesem Rahmen des Selbstverwaltungsgedankens wirken insgesamt rund 100 Personen ehrenamtlich in den Gremien der Kammer mit.

Kammeraufgaben
Durch den Gesetzgeber ist der Architektenkammer Rheinland-Pfalz mit § 13 des Architektengesetzes ein Katalog von Aufgaben übertragen worden, die man in drei Gruppen einteilen kann:

  • Ordnungspolitische, hoheitliche Aufgaben wie Führung der Architektenliste und Berufsordnung
  • Serviceleistungen für Mitglieder und Dritte
  • Interessenvertretung für Architektur und Architekten: Lobbyarbeit, Berufspolitik und Öffentlichkeitsarbeit

Mit diesen sehr unterschiedlichen Aufgaben hat die Kammer einen interessanten, aber schwierigen Part zwischen Kunst und Kommerz  zu leisten. Dass dies in Zeiten von Deregulierung, schnellem Wandel von Werten, Lebensstilen und Ästhetik, einer Globalisierung der Märkte, der Revolution der Kommunikationsmittel u.a. kein leichtes Unterfangen ist, liegt auf der Hand.

Ordnungspolitische Regelungen
Im Gegensatz zu Ärzten, Juristen, Steuerberatern schafft das Architektengesetz keinen Berufsausübungsschutz, sondern lediglich den Schutz der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplaner“. Ein „Berufsausübungsmonopol“ besteht nicht. Eine entscheidende Regelung für die Berufsausübung ist vielmehr das in der Landesbauordnung geregelte Recht zur Einreichung von Bauanträgen (Bauvorlage), das nicht alleine von Kammermitgliedern beansprucht werden kann.

Hohe Absolventenzahlen zeigen ihre Wirkung: Auf drei Berufsanfänger kommt ein „Berufsbeender“. Die Konkurrenz zwischen den Berufsangehörigen ist wesentlich stärker geworden, der Umgang mit Berufs- und Honorarordnung „flexibler“ - gelinde gesagt. Berufliche Solidarität - ehedem bei einer stark individualistisch-gestalterisch orientierten Architektenschaft nicht im Vordergrund stehend - wird manchmal als Hemmnis betrachtet.

Serviceangebote an Mitglieder
Die Architektenkammer versteht sich als Serviceunternehmen. Sie hat ihr Selbstverständnis von einer hoheitlichen, verwaltenden und kontrollierenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft immer mehr in Richtung eines Dienstleistungsanbieters fortentwickelt. Zur Anpassung an Marktentwicklungen bietet die Kammer ein breites Spektrum an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, das Angebot umfasst inzwischen über 100 Seminare pro Jahr. Das Angebot der Kammer erstreckt sich zudem auf Beratungen u.a. zu:

  • privatem und öffentlichem Baurecht
  • Existenzgründung und Büroübernahme
  • Vergaberecht
  • Ausschreibung von Wettbewerben
  • Baukosteninformationsdienst
  • Managementberatung
  • Schlichtungstätigkeit und Schiedsverfahren

Interessenvertretung
Aktuelle berufspolitische Herausforderungen sind derzeit die Aufrechterhaltung berufspolitischer Rahmenbedingungen wie dem Schutz der Berufsbezeichnungen, HOAI, VOF, Mittelstandserlass usw. Dies wird nicht so sehr von offiziellen politischen Entscheidungen in Frage gestellt, vielmehr ist es ein angeblich pragmatisches, unbürokratisches, kostensparendes Handeln von öffentlichen und privaten Auftraggebern, die teilweise auf eine Unterhöhlung dieses berufsrechtlichen Rahmengerüstes hinauslaufen - Tendenzen, die durch die Rechtsprechung verstärkt werden.

Um auf das Potential und die Belange der Architektenschaft aufmerksam zu machen, initiiert und beteiligt sich die Kammer an zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, vom „Tag der Architektur“, über die BUGA, das zb:zentrumbaukultur und Messen bis hin zur Auslobung eigener Preise und Auszeichnungen. Darüber hinaus pflegt und baut die Kammer ihren Kontakt zu den Medien kontinuierlich aus. Artikel, Pressemitteilungen und Stellungnahmen, die die Position der Kammer wiedergeben, werden zunehmend veröffentlicht.

60 Jahre Architektenkammer Rheinland-Pfalz, das ist heute mehr Fortschritt als Tradition, ist ehrenamtliches Engagement über Generationen von Berufsangehörigen, ist Eintreten für eine humane Umweltgestaltung und nachhaltige Entwicklung, aber auch das Einfordern von fairen Rahmenbedingungen für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern sowie deren Mitarbeiter.

Rechtsgrundlage

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit nahezu so alt wie die Bundesrepublik Deutschland.

Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz in seiner novellierten Fassung vom 16. Dezember 2005 (GVBl. vom 22. Dezember 2005, S. 505). Mehr... (PDF, 135 KB)

Alle in die Architektenliste eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner  - unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freiberuflich, gewerblich oder als Angestellter bzw. Beamter betreiben - gehören der Kammer als Mitglieder an.

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Kontaktadresse

Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Postfach 1150 • 55001 Mainz • Tel. ++49 (0) 6131 / 99 60-0 • Fax ++49 (0) 6131 / 61 49 26 • Internet: www.diearchitekten.org

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