Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Sprung zum Inhalt Sprung zu den Sonderthemen
GO

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage

Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit nahezu so alt wie die Bundesrepublik Deutschland.

Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz (PDF, 135 KB) in seiner novellierten Fassung vom 16. Dezember 2005.
Alle in die Architektenliste eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner  - unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freiberuflich, gewerblich oder als Angestellter bzw. Beamter betreiben - gehören der Kammer als Mitglieder an.
Weitere zu:

Fusszeile

Kontaktadresse

Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Postfach 1150 • 55001 Mainz • Tel. ++49 (0) 6131 / 99 60-0 • Fax ++49 (0) 6131 / 61 49 26 • Internet: www.diearchitekten.org

Übersicht der Sonderthemen