Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
Die Architektenkammer des Landes Rheinland-Pfalz besteht seit dem Jahr 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit nahezu so alt wie die Bundesrepublik Deutschland.
Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Architektengesetz in seiner novellierten Fassung vom 16. Dezember 2005 (GVBl. vom 22. Dezember 2005, S. 505). Mehr... (PDF, 135 KB)
Alle in die Architektenliste eingetragenen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner - unabhängig davon, ob sie ihren Beruf freiberuflich, gewerblich oder als Angestellter bzw. Beamter betreiben - gehören der Kammer als Mitglieder an.
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