Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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  • VOB/B gilt nicht mehr für private Bauherren
    • Der 7. Senat des Bundesgerichtshofes hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2008 (VII ZR 55/07) festgestellt, dass die VOB/B in Verträgen mit Verbrauchern, das heißt mit nicht professionellen privaten Bauherren, nicht mehr verwendet werden kann. Gemäß der neuesten Entscheidung des BGH sind nämlich einzelne Klauseln der VOB/B AGB-widrig und damit unwirksam. Mehr...
  • Hinweise zum Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben
    • Das Ministerium der Finanzen - in Rheinland-Pfalz oberste Bauaufsichtsbehörde - hat in einem Rundschreiben vom 15. Oktober 2007 Hinweise zum Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BauGBÄndG 2007) veröffentlicht (Min.Bl. S. 651). Sie sind auf der Internetseite des Finanzministeriums unter der Rubrik "Baurechtliche Vorschriften in Rheinland-Pfalz" nachzulesen. Mehr...
  • Landesnaturschutzrecht - Landesverordnung seit dem 20. Dezember 2006 in Kraft
    • Im September 2005 ist das neue Landesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Die "Landesvorordnung über die Bestimmungen in Natur und Landschaft" wurde im Dezember 2006 vom Ministerrat gebilligt und trat am 20. Dezember 2006 in Kraft.
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  • Die Baustellenverordnung in Planung und Ausführung
    • Die mit der Umsetzung der Baustellenverordnung verbundenen Probleme haben an Aktualität nicht verloren. Das VHV Verbands- und Kooperationsmanagement Bau hat akutell die dritte, gründlich überarbeitete Auflage der Broschüre "Praxis für SiGe-Koordinatoren" herausgegeben. Mit der Broschüre sollen aktuelle, praxisbezogene Hilfestellungen für alle Baubeteiligten gegeben werden.

      Zu beziehen ist die Boschüre zum Preis von 20 Euro direkt beim
      Institut für Baubetrieb e.V.
      Holzstraße 36
      55116 Mainz
      www.institut-fuer-baubetrieb.de
  • Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen
    Rissbildung in verzinkten Stahlkonstruktionen
    • Mit Rundschreiben vom 23. Mai 2006 hat das Ministerium der Finanzen zu Rissbildungen in verzinkten Stahlkonstruktionen (§ 54 Abs. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz) hingewiesen und um Information er rheinland-pfälzischen Architekten gebeten. Mehr...
  • Sgd Nord mit Download-Servicebereich
    • Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) bietet im Downloadbereich ihrer Internetseiten (www.sgdnord.rlp.de) eine Fülle von Formularen und Merkblättern, die auch für den Bereich des Planens und Bauens hilfreich sind, von A wie "Abfall" bis Z wie "Zone für Schutzgebiete". Direkt zu den Downloads geht es hier:
  • CD-ROM
    Öffentliches Baurecht aus Bund und Ländern – Version 12/2005
    • Die CD-Rom "Öffentliches Baurecht aus Bund und Ländern" enthält alle maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Bunds- und Länderbaurecht auf dem aktuellen Stand. Mehr...
  • Neue Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
    • Die neue Verordnung stützt sich im Wesentlichen auf die bereits vorhandenen Regelungen in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV). Eine Neufassung war insoweit erforderlich, als die alten Bestimmungen nach der Reform des Wohnungsbaurechts nur noch übergangsweise für die nach dem alten Recht geförderten Sozialwohnungen gelten. Änderungen in der WoFlV ergeben sich zum Beispiel daraus, dass der Grundflächenberechnung das lichte Maß zwischen Bauteilen zu Grunde gelegt wird, statt das Rohbaumaß (§3 WoFlV). Der 3-prozentige pauschale Putzabzug entfällt. Modernen Meßmethoden wird somit Rechnung getragen. Weitere Änderungen ergeben sich aus der Anrechenbarkeit von Balkon- und Terrassenflächen. Diese werden künftig in der Regel mit ein Viertel der Grundfläche angerechnet. Terrassenflächen sind anrechenbar, auch wenn sie über keinen Sichtschutz verfügen.

      Unmittelbar anwendbar ist die WoFlV im preisgebundenen Wohnungsbau auf Neubauten sowie bauliche Änderungen von Wohnraum nach dem 31. Dezember 2003, die eine Neuberechnung erforderlich machen. Eine verbindliche Grundlage für die Flächenberechnung im preisfreien Wohnungsbau fehlt nach wie vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Rechtssprechung noch stärker als an die bisherige II.BV an den Bestimmungen der WoFlV orientieren wird.

      Die Verordnung ist am 27.November 2003 zusammen mit der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV) und Änderungen anderer Verordnungen im Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 2346 verkündet worden.
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  • VOB und DIN-Normen online
  • Landesbauordnung geändert
    • Mit Gesetz vom 12. Mai 2005 wurden die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und das Ingenieurkammergesetz Rheinland-Pfalz geändert. Es wurden dabei mehrere Anpassungen und kleinere verfahrensrechtliche Änderungen vorgenommen. Mehr...

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