Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
    Neue Informationspflichten für Architekten ab 17. Mai 2010!
    • Am 17. Mai 2010 tritt bundesweit die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) vom 12. März 2010 in Kraft. Durch sie wird die europäische Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt. Sie schreibt vor, welche Pflichtangaben Dienstleistungserbringer ab sofort vor Vertragsschluss ihrem Vertragspartner mitzuteilen haben. Auch die Mitglieder der Architektenkammer Rheinland-Pfalz gelten bei der Ausübung von Tätigkeiten aller Fachrichtungen als Dienstleistungserbringer im Sinne der DL-InfoV.
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  • Haftung und Haftpflichtversicherung für Freiberufler
    • Die Aufgaben des Architekten sind im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Hieraus resultiert eine weitgehende Verantwortlichkeit mit weitreichenden Haftungsrisiken, die von der Rechtsprechung ständig ausgeweitet werden. Mehr...
  • Haftungsfragen des angestellten Architekten
    • In der Regel hat der Arbeitnehmer für jeden Schaden einzutreten, den er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, indem der seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Da dies im Ergebnis zu einem erheblichen Haftungsrisiko des Arbeitnehmers führen würde, ohne daß das dem Arbeitnehmer gewährte Entgelt einen wirtschaftlichen Ausgleich für diese Verantwortung enthält, hat die Rechtsprechung Ausnahmen entwickelt.
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  • Sachverständigenprüfungsordnung
    • Am 30. November 2009 ist die neue Sachverständigenprüfungsordnung durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft getreten.
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  • Durchführungsverordnung zum 1. April 2009 in Kraft getreten
    Neue Eintragungsverordnung
    • Zum 1. April 2009 ist die neue Landesverordnung zur Durchführung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Damit haben Antragsteller die Verpflichtung, während ihrer mindestens zweijährigen berufspraktischen Zeit nach dem Studienabschluss bestimmte Fortbildungsversanstaltungen zu absolvieren. Für Informationen zur Eintragung wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle, Herrn Meinhardt, Telefon 06131/99 60-13. Den Text der neuen Landesverordnung finden Sie hier. Mehr... (PDF, 29 KB)
  • Haftung und Versicherung
    Leitfaden für Architekten
    • Broschüre zum Thema Haftung und Berufshaftpflichtversicherung kann bei der Architektenkammer bezogen werden. Mehr...
  • Ordnung der rheinland-pfälzischen Architektenkammer über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in der Fassung vom 07. November 2008
    Sachverständigenordnung
  • Mitmachen, Klarheit schaffen!
    Bauvorlageberechtigung besser vermarkten
    • Abbildung: Kleine Abbildung der neuen Bauvorlagebescheinigung mit querliegendem Schriftzug "Muster"Um die Bauvorlageberechtigung als eine der Kernkompetenzen der Architektenschaft herauszustellen, hat die Kammer eine neue Bescheinigung entwickelt. Sie hilft auch den Behörden, sich die Bauvorlageberechtigung nachweisen zu lassen. Mehr...
  • Modernisierte Berufsordnung in Kraft getreten
    • Seit beinahe zwei Jahren beschäftigen sich Vertreterversammlung, Vorstand und Landesgeschäftsstelle mit der Überarbeitung und Aktualisierung der Berufsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Mehr...
  • Satzung über eine Berufsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
    Berufsordnung

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Kontaktadresse

Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Postfach 1150 • 55001 Mainz • Tel. ++49 (0) 6131 / 99 60-0 • Fax ++49 (0) 6131 / 61 49 26 • E-Mail: info@akrp.de • Internet: www.diearchitekten.org

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