Architektenkammer Rheinland-Pfalz
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Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Förderungen von EU, Bund und Ländern.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten

(Stand Januar 2012)

2012 Programmänderungen der KfW
Energieeffizient Sanieren - Zuschussvarianten ab 01.01.2012

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung: Erhöhung des Zuschusses und neuer Programmname „Energieeffizient Sanieren -Baubegleitung“
(Programm-Nr.: 431)
Bei der komplexen Sanierung zu energetisch hocheffizienten Wohngebäuden (KfW Effizienzhaus 55) und zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie bei allen Sanierungen von Baudenkmalen ist eine Baubegleitung vorgeschrieben. Ab dem 01.01.2012 wird die Förderung zur besseren Unterstützung dieser vorgeschriebenen oder bei weiteren geförderten Maßnahmen freiwilligen Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung erhöht. Die Bemessungsgrenze wird um 4.000 EUR auf 8.000 EUR angehoben und somit eine Förderung von 50 % bis zum neuen Höchstbetrag von 4.000 EUR ermöglicht. Zum 01.01.2012 erfolgt eine Umbenennung in „Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung“.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss: Erhöhung der Zuschüsse (Programm-Nr.: 430)

Um die Attraktivität der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren zu steigern, werden ab 01.01.2012 die Zuschüsse aller Förderstufen jeweils um 2,5 % erhöht.
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Programmänderungen Energieeffizient Bauen und Sanieren ab 01.04.2012

Energieeffizient Sanieren: Förderung der Optimierung der Wärmeverteilung
(Programm-Nr.: 152, 430)
Zum 01.04.2012 wird als neuer Verwendungszweck für Einzelmaßnahmen im Programm "Energieeffizient Sanieren" die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen (z. B. Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen) eingeführt.

Energieeffizient Bauen und Sanieren: Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz
(Programm-Nr.: 151/152, 153, 430)
Zum 01.04.2012 wird der neue Effizienzhausstandard “KfW-Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt, dessen Förderkonditionen denen des Effizienzhauses 115 entsprechen.
Förderfähig ist die Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Hierbei gelten ausschließlich Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben; es sind die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste durchzuführen.

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(Stand November 2011)

KfW-Programm energetische Stadtsanierung gestartet

Energieeffizienz in Kommunen wird verbessert

Außerdem werden auch die Kosten für einen Sanierungsmanager, der die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert, bezuschusst. Das Programm ist ein Bestandteil des Energiekonzepts der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050. Es startet zum 15.11.2011 mit einer Pilotphase in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern.

Antragsteller bei der KfW sind die Kommunen. Die Förderung nutzen können aber auch Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer oder Eigentümerstandortgemeinschaften, die ein Interesse an der energetischen Aufwertung ihres Quartiers haben.
Ab heute können Kommunen Anträge in Abstimmung mit den Landesministerien an die KfW richten.
Um die städtebauliche Kompetenz der Bundesländer einzubeziehen und dem Programm einen zügigen Programmstart zu ermöglichen, wurde zwischen BMVBS und den Ländern vereinbart, zunächst mit Pilotvorhaben zu starten. Die Kommunen reichen in dieser Phase die Anträge in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium, in Rheinland-Pfalz ist es das Finanzministerium, bei der KfW ein. Ansprechpartnerin ist Bianca Klein, Referentin Bauen und Wohnen.
Ab dem 01. Februar 2012 können Kommunen die Zuschüsse dann auch direkt bei der KfW beantragen.

Mit dem neuen Programm sollen im Stadtquartier Synergien erschlossen werden, indem der Sanierungsprozess über Einzelgebäude hinaus auf eine breitere städtebauliche Grundlage gestellt wird. Der Förderansatz zielt auf eine Verbesserung der Effizienz im gesamten Stadtviertel ab. Er berücksichtigt auch die Wechselwirkungen energetischer Maßnahmen - etwa zwischen dem Grad der Gebäudesanierung und daraus resultierenden Anpassungserfordernissen in der Wärme- und Stromversorgung.

Mit der Zuschussförderung starten BMVBS und KfW die erste Stufe eines KfW-Programms zur Energetischen Stadtsanierung. Dieses wird in der Folgezeit um Darlehenskomponenten zur Finanzierung investiver Maßnahmen erweitert. Schon jetzt können die Akteure im Stadtviertel zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen, wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. Energieeffizient Sanieren oder Energieeffiziente Stadtbeleuchtung.

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(Stand Juni 2010):

Neue KfW-Effizienzhaus-Standards ab 1.7.2010

Ab 1. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein.

Zum 1. Juli werden  - wie bereits Ende 2009 angekündigt - die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen KfW-Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem KfW-Effizienzhaus 70 dann auch für die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.

Neu: Tilgungszuschüsse

Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10% der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer einfacher und transparenter.
Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige/Architekten. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.


(Stand Mai 2009):

KfW: Neue Förderprogramme für Energieeffizienz und Klimaschutz zum 1.4.2009

Die KfW Bankengruppe führt zum 01. April 2009 eine neue Programmstruktur in der KfW-Wohnbauförderung ein. Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse wird ab dem 01.04.2009 in den beiden Programmen "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" mit weitgehend angeglichenen Förderbedingungen gebündelt.
Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist zukünftig das neue "KfW-Effizienzhaus", welches an das KfW-Energiesparhaus im Neubau anknüft und es um den Bereich der Sanierung erweitert.

Neu ist auch die ergänzende Sonderförderung von speziellen Sanierungsmaßnahmen im Baukastensystem. Die KfW vergibt selbst direkte Zuschüsse für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen, den Austausch von Nachtsstromspeicherheizungen sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Diese Maßnahmen können sowohl miteinander als auch mit der Kredit- oder der Zuschussvariante des Programms oder mit anderen KfW Programmen kombiniert werden.

Programm Erneuerbare Energien - Standard: Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bzw. Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

BAFA: „Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Beratungsprogramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt

300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw.
360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zugelassene BAFA-Berater der Architektenkammer Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Seit dem 1. März 2009 gilt die neue Richtlinie: Im Januar 2009 ist das neue Wärmegesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Bauherren, bei neuen Bauanträgen die benötigte Wärme teilweise aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Förderung über das Marktanreizprogramm wurde im Neubaubereich den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung, zur Raumheizung und zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung, Wärmepumpen und automatisch beschickte kleine Biomassekessel (Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz).
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Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert seit dem 23. September 2008 energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz.

Das Förderprogramm zielt darauf ab, Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand in Rheinland-Pfalz dauerhaft von steigenden Energiepreisen zu entkoppeln. Dabei geht es jeweils um die Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Art und Umfang der Förderung und die Fördervoraussetzungen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Förderprogramm und unter http://www.eor.de/foerderprogramme/hochenergieeffiziente_gebaeude.html

Förderung der Modernisierung

In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum und von Mietwohnungen gefördert.
Gefördert wird die Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, Energiesparende Maßnahmen, Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, sowie Beratungs- und Planungskosten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der
ISB

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