Die Ausbildung zum Diplom-Ingenieur/in Stadt- und Regionalplanung
Ausbildung aktuell:
- Architektenkammer: Vorsicht vor Studium
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz stellt fest, dass angesichts eines gesunkenen Niveaus der Bautätigkeit wie auch unverhältnismäßig großen Anzahl von Studenten der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung sich eine Diskrepanz zwischen Arbeitsplatzchancen und Berufszugang verstärkt. Dies jedenfalls belegt die derzeitige Beschäftigungssituation. Mehr...
- Berufseinstieg immer schwieriger
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz sieht mit großer Sorge die Berufschancen junger Menschen im Bausektor. Dieses Problem trifft nicht nur für die Schulabgänger zu, sondern hat gerade im Bereich von Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung in letzter Zeit im besonderen Maße zugenommen. Mehr... (PDF, 325 KB)
- Bacherlor- und Masterstudiengänge
Berufsqualifizierung und Europatauglichkeit entscheidend:
Kammer lehnt sechssemestrige Ausbildungsgänge ab: Mehr...
Übersicht:
- Tätigkeitsfelder des Absolventen
- Studiengang Architektur, Studienrichtung Stadt- und Regionalplanung
- Zulassungskriterien
- Dauer und Aufbau des Studiengangs
- Ausbildung in Rheinland-Pfalz
- Bacherlor- und Masterstudiengänge
- Aufbaustudiengang Baudenkmalpflege
- Aufbaustudiengang Umweltschutz im Bauwesen
- Aufbaustudiengang Stadtplanung
- Zwischen Studium und Kammermitgliedschaft: kammer-start
Tätigkeitsfelder des Absolventen
Die Absolventen der Studienrichtung Stadt- und Regionalplanung besitzen die Voraussetzungen, in städtebaulichen und regionalplanerischen Entwurfsbüros sowie im öffentlichen Dienst besonders an Fragen der Bauleitplanung, Stadtentwicklungsplanung, Regional- und Landesplanung mitzuarbeiten. Das breit angelegte Studium ist die Voraussetzung für zahlreiche Weiterbildungs- und Vertiefungsmöglichkeiten, so daß sich die Absolventen auch in der Wirtschaftsförderung der Fachplanung und auch in der Stadt- und Regionalforschung einarbeiten können.
Neben fundierten Fachkenntnissen sind Kreativität und methodisches Arbeiten gleichermaßen erforderlich.
Die verbale und zeichnerische Darstellung von Planungszielen und -inhalten gehört ebenso zur täglichen Planungsarbeit wie die Umsetzung in das Planungsverfahren, der Dialog mit den beteiligten Fachdisziplinen oder die öffentliche Diskussion und Bürgerberatung.
Grundlagen der Ökologie, Stadttechnik, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Stadtökonomie, Planungsrecht und Administration gehören ebenso zum Programm wie die methodische Entwurfs- und Planungsarbeit.
Studiengang Architektur
Studienrichtung Stadt- und Regionalplanung
Ausbildungsziel
Die Studienrichtung Stadt- und Regionalplanung ist in den meisten Fällen in den Studiengang Architektur eingeordnet, so daß die Ausbildung den Erwerb der architektonischen Entwurfstätigkeit garantiert. Auf dieser Grundlage besteht das spezifische Ziel der Studienrichtung darin, besonders die Fähigkeiten zur Planung und Gestaltung der baulich-räumlichen Umwelt in Dörfern, Stadtquartieren, Städten und Regionen zu entwickeln. Dafür sind neben den Lehrkomponenten Architektur, Städtebau und Landschaftsarchitektur, die Planungsdisziplinen Stadtentwicklungsplanung, Regionalplanung und Raumordnung, Landschaftsplanung und die technischen Disziplinen Verkehrsplanung und Stadttechnik wesentlich. Besonderes Gewicht wird auf die Ausprägung der Interpretationsfähigkeit der Absolventen bezüglich aller Aspekte der Stadt- und Regionalentwicklung der Kooperationsfähigkeit mit anderen Fachdisziplinen gelegt.
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium sind:
- gute Allgemeinbildung,
- naturwissenschaftliche Kenntnisse,
- räumliches Vorstellungsvermögen,
- zeichnerische Begabung und Formgefühl,
- Kreativität,
- Freude am Gestalten der Umwelt,
- Interesse an wirtschaftlichen und technischen Zusammenhängen.
Zulassungskriterien
1. Hochschule
Da die Zahl der Studienbewerber die der Studienplätze weit übersteigt und auch in absehbarer Zukunft weit übersteigen wird, gehört der Studiengang zu den harten Numerus-clausus-Fächer, für die das Hochschulrahmengesetz (§ 32) das "Allgemeine Auswahlverfahren" vorgesehen hat. Für Bewerber deutscher Staatsangehörigkeit bedeutet dies, daß sie Bewerbungen um Zulassungen ausschließlich an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund richten können. Sämtliche Informationen über das Zulassungsverfahren sowie die Antragstellung können dem aktuellen "ZVS-Info" (erhältlich in Schulen, Arbeitsämtern, Hochschulen, etc.) entnommen werden. Nach den Regeln dieses Verfahren werden von den verfügbaren Studienplätzen 60% anhand der Durchschnittsnote des Abiturs und 40% anhand der Wartezeit vergeben. Neuzulassungen sind nur zum Wintersemester möglich.
Studierende des Studiengangs Architektur/Stadt- und Regionalplanung an wissenschaftlichen Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen bewerben sich, wenn sie die Hochschulen wechseln wollen ("Hochschulwechsler / Hochschulwechslerinnen") unmittelbar an Hochschule ihrer Wahl. Diese Bewerber / Bewerberinnen werden in der Regel insoweit zugelassen, als Studienplätze im jeweiligen Semester frei sind. Absolventen / Absolventinnen mit dem erfolgreichen Abschluß an einer Fachhochschule können sich direkt an der Hochschule für den Studiengang Architektur/Stadt -und Redionalplanung bewerben und dort ihr Studium fortsetzen. Ihr Fachhochschulabschluß ist gleichwertig mit der Diplomvorprüfung im Studiengang Architektur/Stadt -und Regionalplanung.
Man sollte die Hochschule möglichst nicht vor dem Abschluß der Diplomvorprüfung wechseln, da andernfalls Schwierigkeiten bezüglich der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auftreten könnten. Die abgeschlossene Diplomvorprüfung wird auch dann anerkannt, wenn sie hinsichtlich der einzelnen Prüfungsfächer divergiert. Das Vorstehende gilt analog auch für Bewerber / Bewerberinnen, die von ausländischen Hochschulen an eine deutsche Ausbildungsstätte wechseln möchten.
2. Fachhochschule
Die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule setzt die Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen, anerkannten Schulabschluß voraus.
Vor Aufnahme des Studiums ist in der Regel eine einschlägige praktische Tätigkeit nachzuweisen.
Von Studienbewerbern mit Fachhochschulreife im Bereich Bauwesen wird kein zusätzliches Praktikum gefordert.
Von Studienbewerbern mit Fachhochschulreife eines verwandten Fachbereichs wird möglicherweise ein Zusatzpraktikum vor der Einschreibung gefordert.
Studienbewerber mit Hochschulreife (Abitur) und Studienbewerber mit Fachhochschulreife, aber fachfremder Ausbildung, haben ein Praktikum von ca 26 Wochen unmittelbar vor der Einschreibung abzuleisten.
Der Dekan des Fachbereichs entscheidet in Zweifelsfällen, ob und inwieweit Praktikumszeiten angerechnet werden können.
Dauer und Aufbau des Studienganges
Die Regelstudienzeit an einer Hochschule beträgt 10 Semester einschließlich Diplom, wobei 4 Semester auf das Grundstudium und 6 Semester auf das Hauptstudium entfallen.
Die Regelstudienzeit an Fachhochschulen beträgt 8 Semester( 4 Semester Grundstudium, 4 Semester Hauptstudium).
Hierbei sollte beachtet werden, daß die durchschnittliche Studiendauer wesentlich über der Regelstudienzeit liegt.
Des weiteren können Auslandsstudiensemester/ Praktika eingelegt werden.
Das Studium wird von zwei Säulen getragen: der Fachlehre im engeren Sinne (Vorlesungen, Seminare, Übungen) und der praktischen Entwurfsarbeit.
Das Grundstudium
Im Grundstudium werden die Studierenden mit allen wesentlichen Disziplinen der Architekturausbildung bekanntgemacht. Es wird ihnen Grundwissen vermittelt. Der Studierende soll damit in die Lage versetzt werden, sich im nachfolgenden Hauptstudium für bestimmte Studienschwerpunkte zu entscheiden. Die Studieninhalte für das 1. und 3. Semester sind im Studiengang Architektur beschrieben. Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab.
Das Hauptstudium
Es dient neben der Weiterführung der städtebaulichen Entwurfsausbildung besonders der Grundlegung in den Planungsdisziplinen, wie Bau- und Planungsrecht, Kommunalpolitik und Soziologie, Raumordnung, Stadt- und Regionalplanung sowie Landschaftsplanung und der Vertiefung der fachplanerischen Kenntnisse in Stadttechnik und Verkehrsplanung, Umweltgüterplanung und Abfallwirtschaft.
Die Entwürfe
Die Entwürfe sind Kernstück der Ausbildung in Stadt- und Regionalplanung. Sie dienen einmal der Ausprägung der architektonisch-städtebaulichen Entwurfstätigkeit, andererseits soll sich in diesen durch Wahl der Aufgaben und Zusammensetzung der Arbeitskollektive die interdisziplinäre Betrachtungs- und Arbeitsweise herausbilden. Deshalb werden die Aufgabenstellungen durch mehrere Lehrgebiete erarbeitet und die Entwürfe gemeinsam betreut.
Praktika
Von den Hochschulen wird in der Regel eine praktische Tätigkeit von 3 bis 12 Monaten gefordert, die vor Antritt bzw. während des Studium abzuleisten ist.
Das Berufspraktikum soll den Studierenden fachspezifische berufspraktische Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Es kann zu Teilen aus Baustellentätigkeit und berufspraktischer Bürotätigkeit geleistet werden. Die Praktikumsbeschäftigung sollte als Praktikant, nicht als Hilfskraft erfolgen und innerhalb der Tätigkeitsmerkmale des Berufes Architekt liegen.
Es wird empfohlen, berufspraktische Baustellentätigkeit im Sinne eines Vorpraktikums vor Beginn des Studiums abzuleisten.
Eignungsprüfung
nicht erforderlich.
Genaue Informationen zum Studium können in den Prüfungsämtern der jeweiligen Hochschule erfragt werden oder unter www.kursdirekt.de abgerufen werden.
Bacherlor- und Masterstudiengänge
Stellungnahme der Architektenkammer Rheinland-Pfalz zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Mehr...
Ausbildung in Rheinland-Pfalz
Den Studiengang Raum- und Umweltplanung bietet in Rheinland-Pfalz zur Zeit folgende Hochschule an:
Universität Kaiserslautern
Fachbereich ARUBI (Architektur / Raum- und Umweltplanung / Bauingenieurwesen)
Pfaffenbergstraße 95
67663 Kaiserslautern
Telefon 0631/205-29 09, Telefax 0631/205-2430
E-Mail: chjacoby@rhrk.uni-kl.de
Internet: www.uni-kl.de
Einen Aufbaustudiengang "Stadtplanung" bietet in Rheinland-Pfalz zur Zeit folgende Hochschule an:
Fachhochschule Koblenz
FB Architektur u. Stadtplanung
Zwickauer Straße 23
56075 Koblenz
Telefon 0261/95 31-013
E-Mail: fbar@fh-koblenz.de
Internet: www.fh-koblenz.de
Aufbaustudiengang Baudenkmalpflege:
Fachhochschule Trier
Fachbereich Architektur
Aufbaustudiengang Baudenkmalpflege
Prof. O. Spital-Frenking
Postfach 18 26, 54208 Trier
Schneidershof, 54293 Trier
Telefon 0651 / 89 646, Telefax 0651 / 99 80 337
E-Mail: abd@fh-trier.de
Internet: www.fh-trier.de
Aufbaustudiengang Umweltschutz im Bauwesen:
Fachhochschule Mainz
FB I: Architektur, Bauingenieurwesen, Geoinformatik und Vermessung
Prof. Dr. A. Zenger
Holzstraße 36
55116 Mainz
Telefon 06131 / 28 59-311 / -315, Telefax 06131 / 28 59-312
E-Mail: kulick@fh-mainz.de
Internet: www.fh-mainz.de
Ausbildung in Nachbarregionen
Weiterbildung Raumplanung
Universität Luxemburg
Route de Diekirch
L-7220 Walferdange
Dr. Tobias Chilla
Telefon ++352 / 46 66 44-6344
E-Mail: tobias.chilla@uni.lu
Internet: http://fcat.uni.lu
Zwischen Studium und Kammermitgliedschaft:
kammer-start
Das Diplom ist geschafft und mit der Diplomurkunde sind Sie ihrem Berufsziel Architekt (in einer der vier Fachrichtungen [Hochbau-]Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner) ein gutes Stück näher gekommen. Für den Berufseinstieg gibt es jetzt aber noch eine Menge zu beachten. Viele Fragen stellen sich immer wieder, zwölf davon hat die Architektenkammer jetzt kurz in einer kleinen Broschüre, die eigentlich eine CD-Hülle ist, beantwortet.
Die Broschüre mit den zwölf Fragen kann hier als pdf-Dokument herunter geladen werden:
Download kammer-start... (PDF, 207 KB)
Die komplette Version mit CD und Broschürenhülle ist kostenlos erhältlich bei der:
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Frau Berg
Postfach 1150
55001 Mainz
Tel. 06131/99 60-23 (vormittags)
Fax 06131/61 49 26
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