Gremien der Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Vertreterversammlung
Oberstes Organ der Architektenkammer ist die Vertreterversammlung. Sie wird alle fünf Jahre in geheimer Wahl bestimmt, wobei den Kammermitgliedern das aktive und passive Wahlrecht zusteht. Mindestens einmal im Kalenderjahr findet eine Sitzung statt, auf der über die Grundsätze der Kammerarbeit entschieden wird. Diese beziehen sich neben der Verabschiedung von Kammersatzung (z.B. Wahlordnung, Beitragsordnung etc.) auf die Berufsordnung sowie die Festlegung und Überwachung des Haushaltsplanes. Weiterhin werden alle Angelegenheiten von grundsätzlicher berufspolitischer Bedeutung in der Vertreterversammlung diskutiert. Außerdem setzt sie zu bestellende Ausschüsse ein und wählt den Vorstand. Mehr...
Ausschüsse
Die Vertreterversammlung hat zur Zeit Ausschüsse für:
- Satzung, Recht, Berufsordnung, Tätigkeitsarten
- Bauen im Bestand, Denkmalpflege, Energie
- Ausbildung, AIP/Junge Architekten, Weiterbildung
- Vergabe und Wettbewerbswesen
- Öffentlichkeitsarbeit, Baukultur
- Haushalt, Finanzen
- Sachverständigenwesen
- Berufsbild, Neue Berufsfelder, Marktentwicklung, Betriebswirtschaft, Planungsbüros, Marketing
gebildet. Mehr...
Vorstand
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er besteht zur Zeit aus elf Personen: dem Präsidenten, zwei Stellvertretern und acht weiteren Mitgliedern. Ein Innenarchitekt, ein Landschaftsarchitekt ein Stadtplaner und ein Vertreter der Nichtfreischaffenden Mitglieder sollen ebenso wie Wahlbezirke Koblenz, Trier, Rheinhessen und Pfalz im Vorstand vertreten sein. Mehr...
Kammergruppen
Die Kammergruppen sind die kleinsten regionalen Untergliederungen der Architektenkammer. Sie sind ein Angebot an alle Mitglieder zur Mitarbeit in Fragen des Berufsstandes, zur Kontaktpflege untereinander und zum Meinungsaustausch mit Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes. Mehr...
Landesgeschäftsstelle
In der Landesgeschäftsstelle werden die laufenden Arbeiten der Architektenkammer abgewickelt. Sie hat ihren Sitz in Mainz und untersteht einem Hauptgeschäftsführer, der dem Vorstand verantwortlich ist. Er unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben und vertritt ihn in allen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. Die Landesgeschäftsstelle hat neben Hauptgeschäftsführer, Geschäftsführerin (Öffentlichkeitsarbeit) und Juristin zehn weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter anderem für die Bereiche Fortbildung, Rechtsberatung, Wettbewerbsbetreuung und Sachverständigenwesen. Mehr...